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BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88, 1 BvL 10/92, 1 BvL 11/92 |
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Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits erfolgter Normenkontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrolle - Richtervorlage - Bereits bestätigte Norm - Bestätigung durch Bundesverfassungsgericht - Neue Umstände
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 02.08.1988 - 22 Js 215540/87
- AG Wuppertal, 24.02.1992 - 34 Js 553/89
- AG Wuppertal, 24.02.1992 - 36 Js 2249/88
- BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88, 1 BvL 10/92, 1 BvL 11/92
Papierfundstellen
- BVerfGE 87, 341
- NVwZ 1993, 881 (Ls.)
- DVBl 1993, 252
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Sie muß von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 33, 199 [203 f.]; 39, 169 [181]; 65, 179 [181]; 78, 38 [48]).Stützt sich das Gericht auf Veränderungen der einfachrechtlichen Lage oder auf offenkundige und allgemein bekannte Tatsachen, so genügt es, wenn deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt wird (BVerfGE 39, 169 [181 f.]; 78, 38 [48]).
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Sie muß von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 33, 199 [203 f.]; 39, 169 [181]; 65, 179 [181]; 78, 38 [48]).Stützt sich das Gericht auf Veränderungen der einfachrechtlichen Lage oder auf offenkundige und allgemein bekannte Tatsachen, so genügt es, wenn deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt wird (BVerfGE 39, 169 [181 f.]; 78, 38 [48]).
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
- BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
Nachtbackverbot I
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Die erste Entscheidung vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 50 ) betraf eine frühere Fassung des Gesetzes, wonach die Produktionsruhe schon um 21.00 Uhr begann. - BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73
Nachtbackverbot II
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Der zweite Beschluß vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360 ) erging aufgrund einer Richtervorlage zu der Vorschrift, die auch den Gegenstand der vorliegenden Verfahren bildet. - BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Sie muß von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 33, 199 [203 f.]; 39, 169 [181]; 65, 179 [181]; 78, 38 [48]). - BVerfG - 1 BvL 10/92 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Die Vorlageverfahren 1 BvL 10/92 und 1 BvL 11/92 betreffen zwei Wuppertaler Großbäckereien. - BVerfG - 1 BvL 11/92 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Die Vorlageverfahren 1 BvL 10/92 und 1 BvL 11/92 betreffen zwei Wuppertaler Großbäckereien.
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfällt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn später rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage eintreten (vgl. BVerfGE 82, 198 ; 87, 341 ; 109, 64 ). - BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
Das vorlegende Gericht ist gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden; dieser Entscheidung kommt nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).Das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfällt nur, wenn später rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage eintreten (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 128, 326 ).
Vorlagen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht, unterliegen demnach erhöhten Anforderungen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Eine erneute Vorlage ist regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und nicht auf dieser Grundlage darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
Stützt sich das Gericht auf Veränderungen der einfachrechtlichen Lage oder auf offenkundige und allgemein bekannte Tatsachen, so genügt es, wenn deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt wird; soll sich hingegen die Veränderung der verfassungsrechtlichen Lage aus dem Eintritt neuer Umstände ergeben, die nicht als allgemein bekannt gelten können, so muss die Vorlage zumindest erkennen lassen, auf welche Weise das vorlegende Gericht die Feststellungen getroffen hat, auf die es seine verfassungsrechtlichen Bedenken gründet (vgl. BVerfGE 87, 341 mit Bezug auf BVerfGE 39, 169 ; 78, 38 ).
Soweit sich das Amtsgericht gegen diese verfassungsgerichtliche Auffassung stellt, genügt seine Argumentation den erhöhten Anforderungen an die Begründung einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG daher schon deshalb nicht, weil es von einem falschen verfassungsrechtlichen Maßstab ausgeht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
Damit genügen sie nicht den erhöhten Zulässigkeitsanforderungen, denen Vorlagen unterliegen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Damit genügen sie nicht den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Dies genügt den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage nicht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die geeignet wären, das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 128, 326 ), bringen sie damit nicht vor.
aa) Zur behaupteten Verfassungswidrigkeit einer Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol bringen die Vorlagen keine rechtserheblichen Änderungen der Sach- und Rechtslage vor, die die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen es diese Ungleichbehandlung als gerechtfertigt angesehen hat, erschüttern und das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfallen lassen könnten (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 128, 326 ).
- BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld …
Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat. - AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19
Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis …
So ist eine erneute Vorlage insbesondere nicht ausgeschlossen, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen wie zuvor dargelegt eingetreten sind, die die Grundlagen der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341,346). - BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
Sie muß von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ).Stützt sich das vorlegende Gericht auf Veränderungen der einfach-rechtlichen Lage oder auf offenkundige und allgemein bekannte Tatsachen, so genügt es, wenn deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt wird (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ).
Soll sich hingegen die Veränderung der verfassungsrechtlichen Lage aus dem Eintritt neuer Umstände ergeben, die nicht als allgemein bekannt gelten können, so muß die Vorlage zumindest erkennen lassen, auf welche Weise das vorlegende Gericht die Feststellungen getroffen hat, auf die es seine verfassungsrechtlichen Bedenken gründet (BVerfGE 87, 341 ).
dd) Die Darlegungen des vorlegenden Senats, seit der Entscheidung BVerfGE 46, 224 aus dem Jahre 1977 habe sich bis zum Streitjahr 1988 der Charakter der Gewerbeertragsteuer, aber auch der Gewerbesteuer ganz allgemein deutlich verändert, genügen nicht den gesteigerten Anforderungen, die an die Begründung einer erneuten Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an jeglichen Ausführungen, die die Bedeutung der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts würdigen (vgl. dazu BVerfGE 87, 341 ).
ee) Soweit der vorlegende Senat mit seiner Auffassung, seit der Entscheidung BVerfGE 46, 224 aus dem Jahre 1977 hätten sich die Berufsbilder der freien Berufe, der selbständig Tätigen, aber auch der Land- und Forstwirte dem Berufsbild der Gewerbetreibenden angeglichen, auf eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse abhebt, fehlen Ausführungen dazu, auf welche Weise die diesbezüglichen Feststellungen getroffen worden sind. Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, weil es sich insoweit nicht um Umstände handelt, die als allgemein bekannt gelten können (vgl. BVerfGE 87, 341 ).
- BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
Eine erneute Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit dieser Frage und damit eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG wäre allenfalls dann veranlaßt, wenn rechtserhebliche tatsächliche oder rechtliche Veränderungen oder - möglicherweise - ein Wandel der allgemeinen Rechtsauffassung festzustellen wären (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 1972 - 1 BvL 21/69 und 18/71 - BVerfGE 33, 199 , vom 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242 und vom 16. November 1992 - 1 BvL 31/88 und 10, 11/92 - BVerfGE 87, 341 ). - BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Hat das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit einer vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz bereits in einer früheren Entscheidung bejaht, so ist eine erneute Vorlage nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahe legen (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 178 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ).Das vorlegende Gericht muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 87, 341 m.w.N.).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Eine erneute Vorlage kommt dann in Betracht, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die eine Grundlage der früheren Entscheidungen berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341 [346] m.w.N.). - FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
Es liegen tatsächliche und rechtliche Veränderungen und nicht nur eine andere Auslegung des Art. 3 Abs. 1 GG vor, die geeignet sind, eine abweichende Entscheidung zu ermöglichen (BVerfG-Beschluss vom 16.11.1992, 1 BvL 31/88, 1 BvL 10/92, 1 BvL 11/92, BverfGE 87, 341 [346];… Lechner/Zuck, BVerfGG, 6. Auflage 2011, § 81 Rz. 8;… Dollinger, in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Auflage 2005, § 80 Rz. 92). - FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
- BFH, 06.04.2016 - X R 2/15
Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt
- BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00
Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; …
- BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
- BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100 …
- BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02
Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - L 19 AS 1372/15
SGB-II -Leistungen; Angemessene Kosten der Unterkunft; Verfassungskonformität der …
- BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
- BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvL 9/23
Weitere Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig
- BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 155/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach dem …
- BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
Unzulässigkeit einer erneuten Richtervorlage zu Bestimmungen über die räumliche …
- BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16
SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe
- BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvL 7/95
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von …
- BVerfG, 12.07.2017 - 2 BvL 1/17
Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in …
- FG Hamburg, 28.04.2017 - 3 K 293/16
Fortgeltung des ErbStG 2009 für Erbfälle vor dem 30.06.2016 - Keine …
- BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
Eine von sechs Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvL 7/04
Wegen unzureichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Vereinbarkeit …
- BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvL 11/19
Unzulässige Richtervorlage betreffend die landesrechtliche Regelung zur Fixierung …
- BVerfG, 14.08.2019 - 2 BvL 12/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung …
- BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvL 10/19
Fixierungen im Strafvollzug (Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Fesselung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 156/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01
Stasi-Mitarbeiter - Rentenkürzung verfassungswidrig
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvL 7/93
Durch Beantwortung der Vorlagefrage in anderem verfassungsgerichtlichen Verfahren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97
Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2014 - 17 A 1874/13
Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und unionsrechtliche …
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 B 129.90
Zulassung einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der aufgeworfenen …
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 B 128.90
Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - 4 A 4670/00
Beurteilung der Gebundenheit eines Verwaltungsgerichts an eine Entscheidung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 13 AS 308/16
- VG Würzburg, 08.07.1998 - W 10 K 98.535
Berechnung eines IHK-Beitrages; Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft zur …
- BVerwG, 13.12.1991 - 1 B 127.90
Anordnung des Ruhens des Verfahrens
- BVerwG, 19.11.1991 - 1 B 169.89
Anordnung des Ruhens eines Verfahrens
- VG Düsseldorf, 16.11.1999 - 3 K 1888/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Beitragsbescheids zur Zahlung eines …